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   LG Coburg, 01.08.2001 - Gs 188/01   

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https://dejure.org/2001,23199
LG Coburg, 01.08.2001 - Gs 188/01 (https://dejure.org/2001,23199)
LG Coburg, Entscheidung vom 01.08.2001 - Gs 188/01 (https://dejure.org/2001,23199)
LG Coburg, Entscheidung vom 01. August 2001 - Gs 188/01 (https://dejure.org/2001,23199)
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  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98

    Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    Auszug aus LG Coburg, 01.08.2001 - Gs 188/01
    a) Nach der derzeitigen Rechtslage gibt es keinen absoluten Grenzwert für die Beurteilung der Fahruntüchtigkeit nach Einnahme von Drogen im Sinne von § 1 BtMG (OLG Frankfurt, NZV 1997, 197, 128 BGH NZV 1995, 116; BayObLG, NZV 1999, 48).

    Fahruntüchtigkeit setzt danach voraus, dass die Gesamtleistungsfähigkeit des Fahrzeugführers, namentlich infolge Enthemmung sowie geistig-seelischer und körperlicher Ausfälle, soweit herabgesetzt ist; dass er nicht mehr fähig ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, und zwar bei plötzlichem Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (BGH., NZV 1999, 48).

    Weder ist das Begehen eines Fahrfehlers Tatbestandsmerkmal des s 316 StGB, noch gibt es einen allgemeinen Rechtsoder Erfahrungssatz des Inhalts, dass eine drogenbedingte Fahruntüchtigkeit nur durch Fahrfehler nachgewiesen werden kann (BayObLG, NZV 1997, 127, 128; BGH, NZV 1999, 48, 49).

    Danach kann der Nachweis der Fahruntüchtigkeit nur aufgrund des konkreten rauschmittelbedingten Leistungsbildes des Betreffenden im Einzelfall geführt werden; dazu bedarf es außer dem positiven Blutwirkstoffbefund regelmäßig weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen (BGH NZV 1999, 48, 49).

  • OLG Frankfurt, 02.09.1994 - 3 Ss 118/94

    Rauschgiftbedingte relative Fahruntüchtigkeit; Haschischkonsum; Freie

    Auszug aus LG Coburg, 01.08.2001 - Gs 188/01
    a) Nach der derzeitigen Rechtslage gibt es keinen absoluten Grenzwert für die Beurteilung der Fahruntüchtigkeit nach Einnahme von Drogen im Sinne von § 1 BtMG (OLG Frankfurt, NZV 1997, 197, 128 BGH NZV 1995, 116; BayObLG, NZV 1999, 48).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Begriff der relativen Fahruntüchtigkeit nicht die Qualität einer alkchol- oder rauschgiftbedingten Fahruntüchtigkeit betrifft, sondern ausschließlich die Frage des prozessualen Nachweises (OLG Frankfurt, NZV 1995, 116).

  • BayObLG, 15.11.1996 - 1St RR 147/96

    Beweisanzeichen für relative Fahruntüchtigkeit nach Cannabiskonsum

    Auszug aus LG Coburg, 01.08.2001 - Gs 188/01
    Weder ist das Begehen eines Fahrfehlers Tatbestandsmerkmal des s 316 StGB, noch gibt es einen allgemeinen Rechtsoder Erfahrungssatz des Inhalts, dass eine drogenbedingte Fahruntüchtigkeit nur durch Fahrfehler nachgewiesen werden kann (BayObLG, NZV 1997, 127, 128; BGH, NZV 1999, 48, 49).
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